Was ist Logopädie?
Das Ziel der logopädischen Behandlung ist,
dass die Patienten eine individuell befriedigende
Kommunikationsfähigkeit erreichen sollen.
Neben Einzel- und Gruppentherapie in den Praxisräumen führe ich auch Hausbesuche durch.
Ich freue mich auf Sie.
Ihre Astrid Wessels
Kontakt und Terminabsprache bitte unter
der Telefonnummer:
05971/8085411

Astrid Wessels
Logopädin, LSVT®-TherapeutinFachtherapeutin für Dysphagie
Die Logopädie beinhaltet die Anamnese, Diagnostik, Behandlung und Beratung einer organischen oder funktionell bedingten Kommunikationsstörung bei Menschen jeden Alters. Dazu gehören die Behandlung des Sprechens, der Sprache, der Stimme, des Schluckens und des Hörens genauso wie Maßnahmen zur Vorbeugung und die Beratung der Patienten, Angehörigen oder des Pflegepersonals.
Die Verordnung kann von Ihrem Haus- und Kinderarzt, wie auch von Fachärzten (Neurologen, HNO-Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, …) ausgestellt werden. Jeder Arzt darf eine medizinisch notwendige Verordnung für Logopädie ausstellen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten. Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei, und Erwachsene ab 18 Jahren zahlen in der Regel einen geringen Eigenanteil.
Eine Behandlungseinheit dauert zwischen 30 und 45 Minuten und wird 1-2 mal wöchentlich (bei entsprechender Verordnung auch als Hausbesuch) durchgeführt. Langfristig angelegte Behandlungen erfolgen meistens als Intervalltherapie mit dreimonatigen Pausen. Die gesamte Behandlungsdauer pro Patient richtet sich nach dem jeweiligen Störungsbild / Beschwerdebild.
Vor Beginn jeder Therapie wird eine genaue Befragung und störungsspezifische Untersuchung durchgeführt, um unsere zukünftigen Patienten kennen zu lernen.
Nach der Auswertung schließen sich eine individuelle Beratung und Behandlung an.
Je nach Bedarf werden die Therapien in der Praxis, als Hausbesuch oder in Alten- / Pflegeheimen durchgeführt.
Die Verordnung kann von Ihrem Haus- und Kinderarzt, wie auch von Fachärzten (Neurologen, HNO-Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, …) ausgestellt werden. Jeder Arzt darf eine medizinisch notwendige Verordnung für Logopädie ausstellen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten. Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei, und Erwachsene ab 18 Jahren zahlen in der Regel einen geringen Eigenanteil.
Eine Behandlungseinheit dauert zwischen 30 und 45 Minuten und wird 1-2 mal wöchentlich (bei entsprechender Verordnung auch als Hausbesuch) durchgeführt. Langfristig angelegte Behandlungen erfolgen meistens als Intervalltherapie mit dreimonatigen Pausen. Die gesamte Behandlungsdauer pro Patient richtet sich nach dem jeweiligen Störungsbild / Beschwerdebild.
Vor Beginn jeder Therapie wird eine genaue Befragung und störungsspezifische Untersuchung durchgeführt, um unsere zukünftigen Patienten kennen zu lernen.
Nach der Auswertung schließen sich eine individuelle Beratung und Behandlung an.
Je nach Bedarf werden die Therapien in der Praxis, als Hausbesuch oder in Alten- / Pflegeheimen durchgeführt.
